Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Baugenehmigungsverfahren - Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)*

Beschreibung

Alle Vorhaben, die nicht genehmigungsfrei sind oder nicht im einfachen Verfahren genehmigt werden können, durchlaufen das normale Genehmigungsverfahren. Betroffen sind die großen Sonderbauten (u. a. große Gewerbebauten, Geschäftshäuser sowie Hochhäuser).

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)