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Stadt Wesseling

Anfragen und Beschwerden gegen Gebühr**

Beschreibung

Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

In Wahrnehmung dieser Aufgaben zählt auch die Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Liegt ein Interesse an einer Überprüfung von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten vor, besteht die Möglichkeit, eine eventuell gebührenpflichtige nicht anonyme Anfrage bzw. Beschwerde an die Untere Bauaufsicht der Stadt Wesseling zu richten. Sofern anschließend ein Verstoß gegen geltende baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt werden sollte, wird je nach Arbeitsaufwand der Bauaufsicht eine Gebühr im Kostenrahmen von 50 bis 500 Euro in Rechnung gestellt.

Ist eine Beschwerde berechtigt, d. h. falls ein Verstoß gegen geltende baurechtliche Vorschriften oder Bußgeldvorschriften festgestellt wird, ist die Bauaufsicht der Stadt Wesseling bemüht, der Beschwerde schnellstmöglich nachzugehen. Gegebenenfalls werden in Bearbeitung der Beschwerde weitere Verfahren, wie z. B. das ordnungsbehördliche Verfahren oder das Bußgeldverfahren, eingeleitet, um abschließend den bauordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen.

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