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Stadt Wesseling

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)*

Beschreibung

Sondereigentum kann nur eingeräumt werden, wenn die Wohnung oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Baugenehmigungsbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Dies ist eine Voraussetzung für das weitere Verfahren über das Grundbuchamt mit Hilfe eines Notars.

Erläuterungen und Hinweise

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