Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

Heiraten mit Auslandsbeteiligung in der Bundesrepublik Deutschland

Beschreibung

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen.

Der Standesbeamte muss - bei Auslandsbezug - das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen analog anzuwendenden Ehevoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Voraussetzungen eingegangen werden.

Unterlagen in fremder Sprache sind ausnahmslos mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie unter  www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)