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Stadt Wesseling

Stadtwappen

Herkunft und Bedeutung des Wappens der Stadt Wesseling

Aktuelles

"Die Stadt Wesseling führt Wappen, Banner, Flagge und Siegel, die ihre historische Vergangenheit versinnbildlichen. Das Wappen zeigt in Rot vorne einen silbernen Schild, darin ein roter Löwe, hinten einen silbernen Lilienstab mit Querbalken am unteren Ende, darauf zwei einander zugekehrte silberne Vögel."

So lautet die Beschreibung des jetzigen Wappens im Text der Hauptsatzung der Stadt Wesseling. Weiterhin führt die Stadt ein Siegel mit dem städtischen Wappen in Umrisszeichnung. Sowohl das Wappen in seiner heutigen Form als auch das Siegel wurden durch den Regierungspräsidenten in Köln am 2. Juni 1977 genehmigt und finden seitdem Verwendung.

Das Banner und die Flagge wurden erst am 14. Oktober 1988 durch den Regierungspräsidenten in Köln genehmigt.

Während das Siegel ausschließlich und das Wappen in der Regel nur durch die Stadt Wesseling selbst verwendet wird, können sowohl die Flagge als auch das Banner durch die Bevölkerung verwendet werden. Wenn das Wappen durch jemand anderen als die Stadt selbst Verwendung finden soll, bedarf es hierzu der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Stadt.

Historisches

Die Gemeinde - und spätere Stadt - Wesseling führte bereits seit dem Jahr 1937 offiziell sowohl ein eigenes Wappen als auch ein entsprechendes Siegel, die ihr am 4. Januar 1937 vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz verliehen worden waren.

Mit der Eingemeindung Wesselings nach Köln zum 1. Januar 1975 erlosch diese Verleihung jedoch und lebte nach der Wiedererlangung der Selbstständigkeit zum 1. Juli 1976 nicht wieder auf. Neu genehmigt wurde das Wappen mit romanischer Rundbogenform des Schildfußes.

Das im Jahr 1937 verliehene Wappen war, mit nur geringen Veränderungen, entwickelt worden aus dem jüngeren Schöffensiegel des 14. Jahrhunderts. Der Jülicher Löwe, bei dessen notwendiger Verkleinerung auf die Krone und die Bewehrung verzichtet wurde, weist auf den früheren Landesherren der Freiheit Nieder-Wesseling hin, das Herzogtum Jülich. Der Lebensbaum (heute als "Lilienstab" bezeichnet), ein altes christliches Symbol, findet sich auf dem Schöffensiegel der Freiheit Nieder-Wesseling aus dem 14. Jahrhundert.

Während das kleinere Ober-Wesseling, die Siedlung um den Sioniterhof, seit jeher zu Kurköln gehörte (1238 erstmals erwähnt), war Nieder-Wesseling mindestens seit dem Jahr 1233 als pfalzgräfliches Lehen eine "Jülich’sche Vogteiherrschaft". Der Landesherr, der Graf und spätere Herzog von Jülich, benutzte die etwas abgelegene Besitzung zur Kreditschöpfung. Er verpfändete sie an adlige "Pfandherren", die zuletzt meist als Amtmänner auftraten.

Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass Nieder-Wesseling erst 1767 zum Herzogtum Berg kam und dann dem Amt und Gericht Lülsdorf auf der rechten Rheinseite zugeteilt wurde. Das bestätigt auch die bergische Gerichtserkundigung von 1555, die linksrheinisch nur die bergischen Land- bzw. Hofgerichte in Langel-Rheinkassel, Sinnersdorf-Orr und Rodenkirchen nachweist.

Somit kann der Löwe in den Wesselinger Schöffensiegeln von 1345 und 1385 (1575) nicht der bergische, der in alter Zeit immer doppelschweifig war, sein. Vielmehr handelt es sich eindeutig um Jülichs einschweifigen schwarzen Löwen auf goldenem Grund. Aufgrund der Tatsache, dass Wesseling die letzten Jahrzehnte im alten Römisch-Deutschen Reich (bis zur "Franzosenzeit") zum Herzogtum Berg gehörte, kann diese neue Erkenntnis jedoch ohne Auswirkungen auf das heutige Wappen von Wesseling bleiben.

Gleichzeitig mit der Genehmigung des Wappens für die Gemeinde Wesseling erfolgte durch den Oberpräsidenten der Rheinprovinz die Genehmigung des Wappens für das Amt Wesseling, das zu dieser Zeit als Gemeindeverband aus den beiden Gemeinden Wesseling und Berzdorf bestand.

Während das Wappen der Gemeinde Wesseling einen spitzen Wappenschild hat und der Löwe einschweifig ist, ist das Wappenschild des Amtes in den zur Zeit der Renaissance verwendeten Formen ausgebildet. Hier ist der Löwe auch doppelschweifig. Außerdem sind im Wappenfuß zwei Wellen abgebildet, die auf die Lage des Amtes am Rhein deuten.

Das Wappen des Amtes ist mit der Auflösung des Amtes Wesseling zum 31. Juli 1961 erloschen und wird seitdem nicht mehr verwendet.

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Stadtarchiv

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Bildnachweise

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