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Stadt Wesseling

PM - 11.04.2024: Lärmaktionsplanung: Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet

In seiner Sitzung am 12. März 2024 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Wesseling den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Wesseling, 4. Stufe (LAP 4) als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Im Sommer letzten Jahres fand die erste Beteiligungsphase für Wesselinger Bürgerinnen und Bürger statt, bei der insbesondere Einschätzungen zu ruhigen Gebieten, deren Schutz in der Lärmaktionsplanung einen besonderen Stellenwert hat, abgegeben wurden. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen wurde der Entwurf des LAP 4 vom städtischen Amt für Stadtentwicklung erstellt. Der Bericht enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zur Lärmminderung.

Im nächsten Schritt zur Aufstellung des endgültigen LAP 4 steht nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung an. Neben den Bürgerinnen und Bürgern werden auch die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z.B. Straßen.NRW, Autobahn GmbH, Häfen und Güterverkehr Köln AG, Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Rhein-Erft-Kreis) beteiligt. 

Wesselingerinnen und Wesselinger können Anregungen zum Entwurf des LAP 4 bis zum 22. April per Post bei der Stadt Wesseling, Amt für Stadtentwicklung, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, oder per Mail an 61wesselingde abgeben. Alternativ können Einschätzungen direkt über das städtische Online-Beteiligungsportal unter www.wesseling.de, „Planen & Bauen“, „Stadtentwicklung“, „Informelle Konzepte“ und „Lärmaktionsplan der Stadt Wesseling, 4. Stufe (2024) (22.03.2024 - 22.04.2024)“ eingereicht werden.

Anschließend wird der Abschlussbericht des LAP 4 vom Amt für Stadtentwicklung erstellt. Die Beratung des Rates dazu ist für die Sitzung am 02. Juli geplant. 

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