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Stadt Wesseling

PM - 03.04.2024: Informationsveranstaltungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling startet in die nächste Runde. Aus den Ergebnissen des Bürgerinnen- und Bürgerworkshops zum Städtebaulichen Leitbild „Wesseling 2040“ hat das Amt für Stadtentwicklung der Stadt Wesseling einen Vorentwurf zum neuen Flächennutzungsplan erarbeitet. Damit soll die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Siedlungsentwicklung innerhalb der nächsten 15 bis 20 Jahre geschaffen werden.

Das Amt für Stadtentwicklung stellt den aktuellen Planungsstand in zwei Infoveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger 

für die Ortsteile Wesseling-Mitte und Urfeld
am Donnerstag, den 11. April, um 18 Uhr,
im Rheinforum, Kölner Straße 42,

und für Keldenich und Berzdorf
am Donnerstag, den 18. April, um 18 Uhr, 
im Rheinforum, Kölner Straße 42,

vor. Die Bürgerinnen und Bürger können sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren. Es besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungsabsichten zu äußern und sich so einzubringen. 

Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Wesselinger Stadtgebiet und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung, sowohl bebauter als auch unbebauter Flächen, in den Grundzügen dar. Aus dem Flächennutzungsplan lässt sich ableiten, wo im Stadtgebiet u.a. Wohn-, Gewerbe- und Gemeinbedarfsflächen, oder auch Flächen für die Landwirtschaft, Grünflächen und Verkehrsflächen vorhanden oder geplant sind.

Ergänzend zu den beiden Informationsveranstaltungen werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 02. April bis einschließlich 14. Juni auf der Webseite der Stadt Wesseling unter www.wesseling.de, „Planen & Bauen“, „Stadtentwicklung“ und „Flächennutzungsplan“ veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, Alfons-Müller-Platz, Amt für Stadtentwicklung, 3. Obergeschoss, zur Einsichtnahme aus. Während der Veröffentlichungsfrist können von allen Bürgerinnen und Bürgern (online oder vor Ort) Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden.

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