Auf Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2019 sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Die Umtauschfristen wurden vom Gesetzgeber gestaffelt, um den Verwaltungsaufwand, den der Umtausch von insgesamt etwa 15 Mio. Papier- und 28 Mio. Kartenführerscheinen auslöst, beherrschbar zu halten.
Der Umtausch kann im Bürgeramt der Stadt Wesseling oder in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Bergheim erfolgen. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis/Pass, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie ggf. eine Bescheinigung über land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (für Klasse T). In den ersten Jahren des Umstellungsprozesses werden zunächst die Papierführerscheine umgetauscht.
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit einem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Die Gebühren des Umtauschs auf den aktuellen EU-Kartenführerschein betragen 40,39 Euro.
Der nachfolgenden Tabelle sind die Umtauschfristen für Papier-Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, zu entnehmen.
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin oder des -inhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 – 1958 | 19. Januar 2022 (Frist verstrichen. Bitte schnell melden.) |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
Karten-Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, sind erst ab Januar 2026 zum Umtausch vorgesehen.