Für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 sucht die Stadt Wesseling Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände.
Interessierte müssen am Wahltag wahlberechtigt, das heißt, mindestens 18 Jahre alt sein, Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein und seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Für die Tätigkeit am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro gezahlt.
Herr Meschede, Leiter des Wahlbüros, erteilt gern weitere Auskünfte und nimmt Anmeldungen entgegen. Er ist zu erreichen unter 02236/701-130 und kmeschedewesselingde.