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Stadt Wesseling

12.10.2021: Corona: Krisenstab beschließt Regelungen für die Durchführung von Martinszügen

Die Kitas und Schulen beginnen aktuell mit den Planungen für ihre Martinszüge. Der Krisenstab der Stadt Wesseling hat daher festgelegt, unter welchen Bedingungen diese auf Basis der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung stattfinden können. 

Da Martinszüge im Freien stattfinden und nicht mehr als 2.500 Personen daran teilnehmen, ist weder ein Nachweis eines der 3G, noch das Tragen von Masken Pflicht. Auch Mitsingen und die Teilnahme von Musikkapellen sind nicht eingeschränkt. Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten.

Die Stabsstelle Corona und das Ordnungsamt der Stadt Wesseling empfehlen, die Teilnehmer*innen nach bekannten Gruppen wie Klassen, Kita-Gruppen etc. zu ordnen und diese dann gemeinsam mit den entsprechenden Erzieher*innen, Lehrer*innen und weiteren Aufsichtspersonen gehen zu lassen. Diese Gruppen sollten auch am Martinsfeuer zusammenbleiben.

Beim Betreten von Innenräumen ist das Tragen einer medizinischen Maske (mindestens OP-Maske) Pflicht. An den Türen muss die Möglichkeit bestehen, die Hände zu desinfizieren. Für die Ausgabe von Lebensmitteln und in Warteschlangen gelten die bekannten AHA-Regeln. 

Über diese und weitere Regeln hat die Stadtverwaltung die Kita- und Schulleitungen bereits informiert.

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