Auch für die Teilnahme an den Sitzungen der Gremien des Rates der Stadt Wesseling gelten sowohl für Rats- und Ausschussmitglieder als auch für das Publikum die „3G“ (geimpft, genesen, getestet) als Zugangsvoraussetzung. Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests („Bürgertest“), der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen.
Die Nachweise werden vor Ort vor Betreten des Sitzungssaals bzw. der Empore kontrolliert. Personen, die keinen Nachweis über eines der „3G“ (geimpft, genesen, getestet) mit sich führen, müssen von der Sitzungsteilnahme ausgeschlossen werden.
Die erste Ausschusssitzung, für die das gilt, ist die des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 31. August, 18 Uhr, im Rheinforum, Kölner Straße 42.