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Stadt Wesseling

19.08.2021: Coronaschutzverordnung: Nur mit 3G ins Rathaus

Die neue Coronaschutzverordnung, die ab dem 20. August gilt, gibt für Innenräume mit Publikumsverkehr die „3G“ (geimpft, genesen, getestet) als Zugangsvoraussetzung vor. Dies wird im Foyer des Neuen Rathauses, Alfons-Müller-Platz, kontrolliert. Alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests („Bürgertest“), der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schüler*innenausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Die 7-Tages-Inzidenz in Stadt und Kreis steigt wieder stetig an. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für die persönliche Klärung ihrer Anliegen mit der Verwaltung auch weiterhin Termine vereinbaren.

Diese Regelung gilt für alle Ämter einschließlich des Bürgeramts. Für den Zugang zum Wahlbüro müssen keine Termine vereinbart werden. Selbstverständlich gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Für den Zutritt ist das Tragen einer medizinischen Maske (so genannte OP-Masken oder FFP2-Masken) verpflichtend. Der Eingang des Alten Rathauses bleibt geschlossen. Terminlich angekündigte Besucher*innen werden von den Mitarbeiter*innen am Eingang abgeholt.

Bürger*innen wenden sich bitte telefonisch oder per Mail an ihre Ansprechpartner*innen, um einen Termin zu vereinbaren. Nach wie vor ist es natürlich sinnvoll, alle Anliegen, die kontaktlos geklärt werden können, auch kontaktlos zu lösen. Bei der Suche nach den richtigen Ansprechpartner*innen hilft gern die Information unter 02236 701-0 oder die Webseite der Stadt unter www.wesseling.de

Die Verwaltung wird den Zugang zu Bürgeramt und Wahlbüro so regeln, dass sich nicht zu viele Personen zugleich im gemeinsamen Wartebereich befinden. Auch hier müssen die Abstände von 1,5 Metern untereinander gewahrt bleiben. Selbstverständlich sind die AHA-Regeln zu beachten.

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