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Stadt Wesseling

09.06.2021: Schulschwimmbad: Frühschwimmen startet ab sofort

Frühschwimmer*innen aufgepasst. Das kühle Nass ist wieder freigegeben. Die weiter sinkenden Inzidenzwerte im Rhein-Erft-Kreis machen es möglich. Unter Einhaltung der aktuellen Coronaschutzverordnung öffnet die Stadt Wesseling das Schulschwimmbad am Mühlenweg dienstags bis freitags jeweils von 6 bis 8 Uhr fürs Frühschwimmen. Der späteste Einlass ist um 7.15 Uhr. Maximal 22 Personen dürfen zur selben Zeit schwimmen.

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Wartezeiten müssen in Kauf genommen werden. Gemäß der Coronaschutzverordnung ist die Voraussetzung fürs Bahnenziehen ein Ausweisdokument und dazu entweder ein Nachweis eines negativen Coronaschnelltests durch eine entsprechende Teststelle (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Nachweis einer vollständigen Coronaschutzimpfung, die länger als 14 Tage zurückliegt, oder ein Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wobei die Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Außerdem gelten die weiteren Vorgaben der Schutzverordnung (Maskenpflicht, Abstände, Rückverfolgbarkeit, etc.).

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