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Stadt Wesseling

28.04.2021: Maibaum in der Pandemie

Auch wenn es um frühlingshafte Liebesbekundungen und Brauchtum geht, machen die Bundesnotbremse und die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen selbstverständlich keine Ausnahme. Das Aufstellen von Maibäumen ist aufgrund der geltenden Ausgangssperre und des Kontaktverbots nur mit Einschränkungen möglich. Darauf weist die Stadt Wesseling hin.

Wer einen Maibaum stellen möchte, muss das Bundesinfektionsschutzgesetz und die darin festgelegte Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr im Auge behalten. Beim Aufstellen dürfen nur Personen aus dem eigenen Hausstand und höchstens eine weitere Person (insgesamt maximal fünf Personen) dabei sein.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Wesseling und die Polizei werden in der Mainacht die Einhaltung der Ausgangssperre, der Kontakt-, Party- und Veranstaltungsverbote kontrollieren.

Das Fällen von Maibäumen u.a. in Wäldern, städtischen Parkanlagen oder entlang von Alleen ist illegal. Bei Verstößen dagegen droht ein hohes Bußgeld.

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