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Stadt Wesseling

26.04.2021: Ausgangssperre: Ruhige Nächte seit Samstag

Erweiterte Maskenpflicht und Grillverbot verlängert

In den ersten Nächten der Ausgangssperre ab Samstag, den 24. April, 0 Uhr war es im öffentlichen Verkehrsraum in Wesseling ruhig. Dies berichtet der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Wesseling am heutigen Montag im Rückblick auf das Wochenende. Die Allgemeinverfügung zur Erweiterung der Maskenpflicht und zum Picknick-, Grill- und Alkoholverbot in den Naherholungsgebieten verlängert die Stadt Wesseling zunächst bis einschließlich 14. Mai.

Erfahrungen des KOD am Wochenende

Im Naherholungsgebiet Entenfang und im Rheinpark löste der KOD am Samstag und am Sonntag insgesamt drei Gruppen auf, die gegen das Grill- und Alkoholkonsumverbot verstießen, das die Stadt Wesseling für die Naherholungsgebiete Anfang April angesichts der steigenden 7-Tages-Inzidenz erlassen hat. Alle Gruppen waren sehr kooperativ und haben ihre Treffen sofort bereitwillig beendet.

Das Naherholungsgebiet Entenfang, der Rheinpark, die Hundefreilaufwiese in Eichholz und auch die Fußgängerzone waren am Wochenende bei sonnigem Wetter sehr gut besucht. Überall dort musste der KOD zahlreiche Bürgerinnen und Bürger wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht verwarnen.

Die Hotline des KOD (02236 701-111) wurde seit der Veröffentlichung der Regelungen der sogenannten „Bundesnotbremse“ häufig angerufen. Die Wesselingerinnen und Wesselinger hatten und haben noch immer viele Fragen. Die häufigste war: Gilt in Wesseling die Ausgangssperre? „Ja, tut sie. Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als drei Tage in Folge über 100 liegt, was im Rhein-Erft-Kreis der Fall ist, gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Von 22 bis 24 Uhr ist Sport draußen erlaubt, solange man ihn allein betreibt; also zum Beispiel Joggen“, erläutert Dierk Schumacher, Leiter des Ordnungsamts der Stadt Wesseling. „Außerdem wurde das Kontaktverbot verschärft. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur für Angehörige eines Hausstandes zuzüglich einer Person eines weiteren Hausstandes erlaubt. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.“

Ein lokales Wettbüro wurde am Samstag nach Abstimmung zwischen dem Ordnungsamt und dem Betreiber vorerst geschlossen. Wie schon beim Lockdown im vergangenen Jahr ist die Frage offen, ob der Begriff „Wettannahmestelle“ in der Coronaschutzverordnung des Landes auch Wettvermittlungsstellen einschließt. An der Klärung arbeiten die Jurist*innen des Verbandes der Wettvermittler mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Verlängerung der Allgemeinverfügung zu Maskenpflicht und Picknick-, Grill- und Alkoholverbot

Der Krisenstab der Stadt Wesseling verlängert die im April eingeführte, auf ausgewählte Naherholungsgebiete und das Umfeld von Kitas und Schulen erweiterte Maskenpflicht sowie das Picknick-, Grill- und Alkoholverbot zunächst bis einschließlich 14. Mai.

Die erweiterte Maskenpflicht gilt weiterhin für das Naherholungsgebiet Entenfang inklusive Skaterpark und Hundefreilauffläche sowie im Landschaftspark Eichholz für den Bereich rund um den Teich und an der Hundefreilauffläche. Die Maskenpflicht gilt zudem im Umkreis von 50 Metern um die Eingangsbereiche von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Hierzu gehören zum Beispiel Kitas, Schulen und Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendarbeit. Insbesondere gilt die Pflicht für die Eltern und Großeltern, die Kinder zur Einrichtung bringen. Rund um Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gilt die Maskenpflicht im Zeitraum der Betriebszeiten von 07 bis 17 Uhr.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind wie üblich Kinder bis zum Erreichen des Grundschulalters und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Das Picknick- und Grillverbot gilt im öffentlichen Raum. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist innerhalb der Bereiche, für die die Maskenpflicht gilt, untersagt.

Die Regelungen wurden nun bis einschließlich 14. Mai verlängert. Die entsprechende Allgemeinverfügung kann im Bekanntmachungskasten am Seiteneingang des Bürgeramtes der Stadt Wesseling, auf www.wesseling.de und im kommenden Amtsblatt im Werbekurier eingesehen werden.

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