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Stadt Wesseling

16.04.2021: Stadt Wesseling verlängert erweiterte Maskenpflicht, Alkohol-, Picknick- und Grillverbot bis zum 26. April

Auf Beschluss des Krisenstabs der Stadt Wesseling gilt im Stadtgebiet seit Anfang April aufgrund der weiter steigenden Neuinfektionen mit Covid-19 eine auf ausgewählte Naherholungsgebiete und das Umfeld von Kitas und Schulen erweiterte Maskenpflicht sowie ein Alkohol-, Picknick- und Grillverbot. Die Regelung wurde nun bis einschließlich 26. April verlängert. „Dies haben wir festgelegt, weil die Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die auch um eine Woche verlängert wurde, keine weiteren Vorgaben geschaffen hat, die unsere eigenen Maßnahmen abdecken würden“, erklärt Bürgermeister Esser. „Wie es nach dem 26. April weitergeht, beraten wir, wenn das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes kommt. Wir im Krisenstab befürchten, dass alle Corona-Regeln des Landes und des Bundes auch weiterhin ausschließlich die 7-Tages-Inzidenzen in den kreisfreien Städten und Kreisen zum Maßstab nehmen werden. Dann müssen wir uns als kreisangehörige Stadt weiterhin um uns selbst kümmern, ohne dafür großen Handlungsspielraum zu haben.“

Die neue Allgemeinverfügung umfasst neben den bekannten Maßnahmen auch eine neue Regelung für Trauerfeierlichkeiten. Gerade bei besonders traurigen Anlässen und in hochemotionalen Situationen kann es zu einer Unterschreitung des Mindestabstands kommen. Der Krisenstab hatte also die Aufgabe, die Interessen der Trauernden und den Schutz vor Infektion in ein Gleichgewicht zu bringen. Daher dürfen bei Bestattungen ab sofort maximal 35 Personen teilnehmen, so dass in der Regel die engsten Verwandten dabei sein können. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Die Allgemeinverfügung kann im Bekanntmachungskasten am Seiteneingang des Bürgeramtes der Stadt Wesseling, auf www.wesseling.de und im kommenden Amtsblatt im Werbekurier eingesehen werden.

 

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