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Stadt Wesseling

14.03.2020: Corona: Stadt Wesseling bringt weitere Maßnahmen auf den Weg

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Wesseling musste am 12. und 13. März zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schwere Entscheidungen treffen, die Veranstaltungen, und die Arbeit der Verwaltung selbst betreffen. Hinzu kamen neue Vorgaben von der Landesregierung in Düsseldorf.

Schulen, Kitas und Tagespflege

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Schulen und Schulträger am Freitagmittag darüber informiert, dass ab Montag, den 16. März, bis zum Beginn der Osterferien der Schulbetrieb eingestellt wird. Um den Eltern die Gelegenheit zu geben, sich darauf einzustellen, findet am Montag, den 16., und am Dienstag, den 17. März, Betreuung ohne Unterricht statt. Schulpflicht gilt nicht. Auch die Abiturvorklausuren am 17. März finden statt. Ab Mittwoch, den 18. März, bieten die Wesselinger Schulen einen Notbetrieb für Kinder der Klassen 1 bis 6, deren beide Eltern oder Alleinerziehende in für die Daseinsvorsorge unverzichtbaren Berufen tätig sind. Die Einzelheiten regelt die jeweilige Schulleitung.

Neben den Vorgaben für die Schulen hat die Landesregierung beschlossen, dass ab Montag, 16. März, ein Betretungsverbot für Kinder in Kitas und Kindertagespflegestellen, gilt. Da dieses Verbot so kurzfristig kam, hat der SAE beschlossen, dass die Kitas am Montag und Dienstag für Betreuungsnotfälle geöffnet sind. Ab Mittwoch gilt dieselbe Regelung wie bei den Schulen. Der Beruf der Eltern ist entscheidend.

Die Eltern, die diese Voraussetzungen erfüllen, können am Montag und Dienstag bei den Schul- bzw. Kitaleitungen einen Betreuungsbedarf anmelden. Die Stadtverwaltung erarbeitet übers Wochenende entsprechende Fragebögen und stimmt sich mit den Schul- und Kitaleitungen ab. Der Fragebogen wird auf  www.wesseling.de zum Download bereitstehen. Ausdrucke sind bei den Kita- und Schulleitungen sowie an der Info im Neuen Rathaus zu bekommen. Eltern werden gebeten, Aktualisierung auf der Website im Auge zu behalten.

Seniorinnen und Senioren

Das Land NRW hat ein Besuchsverbot für Seniorenheime ausgesprochen. Die Wesselinger Seniorenheime haben sich bereits auf diese Vorgabe vorbereitet. Seniorinnen und Senioren, die allein leben und Hilfe im Alltag benötigen, können sich während der Öffnungszeiten unter 02236 701 313 an die städtische Fachberatungsstelle wenden.

Veranstaltungen

Der SAE hat alle städtischen Freizeit-, Bildungs- und Informationsveranstaltungen und alle externen Veranstaltungen in städtischen Veranstaltungsstätten bis Ende der Osterferien (19. April) abgesagt. Ob sie endgültig ausfallen oder verlegt werden, wird im Einzelfall festgelegt. Die Verwaltung informiert sukzessive auf der Website  www.wesseling.de und die Sozialen Medien. Den derzeitigen Empfehlungen zur Entschleunigung der Ausbreitung von SARS CoV2 folgend überprüft der Stab alle Veranstaltungen auf deren unbedingte Erfordernis hin und nimmt eine Risikoabschätzung/-bewertung vor.

Stadtverwaltung

Der SAE hat auch die Aufgabe, die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und ihnen zu ermöglichen, ihre persönlichen Kontakte auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren; zum einen aus Sorge um die Kolleginnen und Kollegen, zum anderen, weil die Stadtverwaltung als zentrale infrastrukturelle Stelle für das Leben einer Stadt möglichst lange handlungsfähig bleiben muss. Das gilt im besonderen Maße für Feuerwehr und Rettungsdienst. Auf der Wache am Kronenweg wird alles dafür getan, dass die Einsatzkräfte einsatzbereit bleiben.

Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, vor dem Weg ins Rathaus zu prüfen, ob ein Anliegen telefonisch oder per Mail zu klären ist. Die Telefonnummern aller Ansprechpartnerinnen und -partner sind auf  www.wesseling.de (Service à Was erledige ich wo?) zusammengestellt. Wer sich nicht allein zurechtfindet, bekommt Hilfe unter 02236 701-0.

Trauungen werden nur mit den Brautleuten, der engsten Familie und den Trauzeuginnen und -zeugen vorgenommen.

Die Bürgersprechstunde findet am 17. März nicht statt. Die Bürgersprechstunden danach (jeden zweiten Dienstag von 14 bis 16 Uhr) werden auf E-Mail (rathauswesselingde) und Telefon (02236 701 255) umgestellt.

Städtische Einrichtungen

Das Jugendzentrum Taunusstraße und der Abenteuerspielplatz am Entenfang bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Sämtliche städtische Sporthallen und Sportplätze sowie Schulaulen und auch das Schulschwimmbad stehen ab sofort vorerst bis einschließlich Sonntag, den 29. März, für sämtliche sportliche Nutzungen (sowohl für das Training als auch für den Spielbetrieb) nicht zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt den Vereinen mit vereinseigenen Sportstätten ebenso zu verfahren.

Ratsgremien

Zu den zu überprüfenden Veranstaltungen zählen natürlich auch die Ratsgremien. Die Verwaltung prüft derzeit die Tagesordnungen aller anstehenden Ausschüsse auf unbedingte Notwendigkeit und behält sich eine kurzfristige Absage der Ausschüsse ausdrücklich vor.


Der SAE hat sich einen besonnenen Umgang bei allen anstehenden Entscheidungen und Maßnahmen auferlegt. Nichts wird leichtfertig abgesagt. Die Verbreitung des Virus einzuschränken, hat für den Bürgermeister und seinen SAE höchste Priorität, ohne in Aktionismus zu verfallen.

Für die kommenden Tage ist davon auszugehen, dass weitere Entscheidungen – ob von Bund, Land, Kreis oder Stadt – getroffen werden, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger beeinflussen werden. Bitte unterstützen auch Sie sich gegenseitig dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu entschleunigen. Beachten Sie die allgemeinen Hinweise des Robert-Koch-Instituts, meiden Sie Großgruppen und unnötige Sozialkontakte.

Die Kreisverwaltung hat für offene Fragen bezüglich der Situation im Rhein-Erft-Kreis eine eigene Hotline eingerichtet: Rufnummer: 02271 / 8312345. Die Rufnummer ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

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