Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

16.12.2020: Neue Schutzverordnung:

Städtische Sportstätten und Büchereien bis zum 10. Januar geschlossen

Aufgrund der Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung, die am Mittwoch, den 16. Dezember, in Kraft tritt, bleiben die Stadtbücherei und die Schulbücherei im Schulzentrum vorerst bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Die Leihfrist für alle ausgeliehenen Medien wird automatisch verlängert. Mahnungen muss selbstverständlich niemand fürchten.

Laut Coronaschutzverordnung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb in und auf allen öffentlichen Sportstätten und Schwimmbädern bis einschließlich 10. Januar unzulässig. Diese bleiben daher ab dem 16. Dezember geschlossen. Dies gilt neben den städtischen Sporthallen und -plätzen auch für alle Bolzplätze und den Skaterpark am Entenfang.

Schon seit Anfang November ist das Schulschwimmbad am Mühlenweg aufgrund der Vorgaben der Coronaschutzverordnung geschlossen. Das bleibt auch weiterhin und noch bis zum 24. Januar so. Denn die Stadt Wesseling nutzt ab Weihnachten die Zeit des Lockdowns für die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und die alljährliche Wartung des Hubbodens. Die Arbeiten hätten sowieso angestanden und da nach wie vor nicht klar ist, wann Schwimmbäder wieder öffnen dürfen, ist jetzt genau die richtige Zeit dafür, meldet der städtische Fachbereich Sport.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)