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Stadt Wesseling

19.11.2020: Stadt Wesseling verfügt Maskenpflicht für die Innenstadt und den Rheinpark

Ab dem 19. November gilt in Wesseling in der Fußgängerzone Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße, auf dem Westring vom Bahnhof Mitte bis zu dem Bereich zwischen Marktkauf und dem Forum sowie auf Ruttmanns Wiese und im Rheinpark die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies hat der Krisenstab der Stadt Wesseling angesichts der lokalen Entwicklung der Corona-Neuinfektionen beschlossen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 19. November in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzuzeigen ist.

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