Frank Rock (CDU) oder Dierk Timm (SPD) – wer wird der neue Landrat des Rhein-Erft-Kreises? Darüber entscheiden die Wählerinnen und Wähler in einer Stichwahl am 27. September. Auch für die Stichwahl kann Briefwahl beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahlen am 13. September gilt auch für die Stichwahl am 27. September. Eine neue Benachrichtigung wird nicht versandt. Wer für die Kommunalwahl Briefwahl beantragt und angekreuzt hat, dass das auch für die Stichwahl gilt, erhält die Wahlunterlagen automatisch; voraussichtlich bis Anfang kommender Woche. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefwahlbüros versenden in der laufenden Woche die rund 5.500 Briefe an die Briefwählerinnen und -wähler.
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 25. September, 18 Uhr, auch online beantragt werden unter www.wesseling.de/rathaus/kommunalwahl-2020 (Öffnet in einem neuen Tab).
Wer persönlich noch vor dem 27. September wählen möchte, hat ab der kommenden Woche die Möglichkeit dazu: Das Briefwahlbüro im Neuen Rathaus, Alfons-Müller-Platz, ist ab Montag, den 21. September, geöffnet.
montags | 7.30 – 13.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr |
dienstags | 7.30 – 13.00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
mittwochs | 7.30 – 13.00 Uhr | |
donnerstags | 7.30 – 13.00 Uhr |
14.00 – 16.00 Uhr |
freitags | 7.30 – 18.00 Uhr |
Wer die Briefwahlunterlagen mit der Post zurücksendet, sollte die Wahlbriefe so rechtzeitig abschicken, dass sie noch am Samstag, 26. September, bei der Stadt Wesseling ankommen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe bis Sonntag, 27. September, 16 Uhr, bei der Stadtverwaltung Wesseling abzugeben bzw. in den Hausbriefkasten zu werfen (Neues Rathaus).