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Stadt Wesseling

25.08.2020: Rat bleibt Rat – Wahl des Integrationsrats am 13. September

Der Rat der Stadt Wesseling hat im vergangenen Jahr einstimmig die Beibehaltung des Integrationsrates beschlossen. Das Land NRW hatte den Kommunen freigestellt, ob der Integrationsrat, den die Bürgerinnen und Bürger ausländischer Staatsangehörigkeit als ihre kommunale Vertretung wählen, bestehen bleibt oder stattdessen ein Fachausschuss Integration eingerichtet wird, der aus dem Rat heraus besetzt wird wie die anderen Ausschüsse auch. Bei den kommenden Kommunalwahlen am 13. September wird in Wesseling somit auch der Integrationsrat neu gewählt.

Die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigen sind bereits versandt. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und deshalb bisher keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, können sich bis zum 01. September eintragen lassen. Das Briefwahlbüro ist montags und donnerstags von 7.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, dienstags von 7.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.

Der Integrationsrat wird von allen Wesselingerinnen und Wesselingern mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, mit der deutschen und einer oder mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten sowie von Staatenlosen gewählt. Wahlberechtigt sind außerdem Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten oder als Kinder ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erworben haben. Darüber hinaus muss sich die Person am Wahltag mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und seit mindestens drei Monaten in Wesseling ihre Hauptwohnung haben.

Der Integrationsrat vertritt die Wesselingerinnen und Wesselinger mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen des politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenlebens ein. Aktuell besteht der Rat aus 15 stimmberechtigten und zwei beratenden Mitgliedern.

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