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Stadt Wesseling

17.08.2020: Wahlbenachrichtigungen verschickt

Am 13. September finden in NRW die Kommunalwahl, Integrationsratswahl und Seniorenbeiratswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen, die zur besseren Lesbarkeit in DIN A4-Format als Brief versendet werden, werden bis spätestens 23. August zugestellt. Wer am 13. September verhindert ist, hat die Möglichkeit, seine Stimme durch Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 19. August beantragt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Neuen Rathaus, EG, Zimmer 25. Hier kann die Stimme auch direkt abgegeben werden. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis mitbringen.

montags 7:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
dienstags 7:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
mittwochs 7:30 - 13:00 Uhr
donnerstags 7:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
freitags 7:30 - 12:30 Uhr

Die Briefwahlunterlagen können auch online beantragt werden unter:
 www.wesseling.de/rathaus/kommunalwahl-2020 (Öffnet in einem neuen Tab).

Aufgrund der aktuellen Corona-Einschränkungen wird empfohlen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause schicken zu lassen, da bei der Stimmabgabe im Briefwahlbüro im neuen Rathaus von längeren Wartezeiten auszugehen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen mit der Post zurücksendet, sollte die Wahlbriefe so rechtzeitig absenden, dass sie noch am Samstag, 12. September, bei der Stadt Wesseling ankommen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlbriefe bis Sonntag, 13. September, 16 Uhr, bei der Stadtverwaltung Wesseling abzugeben bzw. in den Hausbriefkasten zu werfen (Neues Rathaus).

Für die Kreistagswahl wurde der Wahlbezirk 19 in der Brigidaschule, Hauptstraße 101, von IT.NRW für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Wählerinnen und Wähler erhalten deshalb Stimmzettel mit dem Aufdruck von Unterscheidungsmerkmalen nach Geschlecht und Geburtsjahrgängen. Die Stimmzettel werden zwar am Wahlsonntag ausgezählt, damit abends das Gesamtergebnis der Kreistagswahl feststeht, die Auswertung der repräsentativen Wahlstatistik erfolgt jedoch nicht am Wahlsonntag, sondern erst später durch IT.NRW. Das Wahlgeheimnis bleibt natürlich gewahrt. Alle betroffenen Wahlberechtigten werden auch auf der Wahlbenachrichtigung über die repräsentative Wahlstatistik informiert.

 

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