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Stadt Wesseling

29.07.2020: Insgesamt 20.000 Euro im Topf

Zuschüsse für Karitatives und Soziales bis Ende der Ferien beantragen

Die Stadt Wesseling fördert Freizeitmaßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen oder auch Einzelpersonen, die sich im karitativen und sozialen Bereich mit dem Ziel engagieren, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, langfristig zu verbessern. Im Doppelhaushalt 2019/20 steht dafür ein Sonderbudget von immerhin 20.000 Euro zur Verfügung und der Topf ist noch gut gefüllt. Anträge können also noch gestellt werden. Antragsschluss für das laufende Haushaltsjahr ist der letzte Tag der Sommerferien.

Die Voraussetzungen für eine Förderung: der Verein muss alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und der Unterstützung durch andere nutzen und eine angemessene Eigenleistung des Vereins erbringen. Außerdem muss der Verein seinen Sitz in Wesseling haben und mehr als 50% Wesselingerinnen und Wesselinger als Mitglieder haben. Ausdrücklich nicht gefördert werden bundes- oder landesweit tätige Sozialverbände.

Auch die Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen wird gefördert, sofern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihren Wohnsitz in Wesseling haben. Bei eintägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen liegt der Tagessatz pro Person bei 5 Euro, bei mehrtägigen bei 10 Euro.

Anträge sind schriftlich so rechtzeitig beim Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen zu stellen, dass sie noch vor der Durchführung des Projektes vom Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren beraten werden können. Den Anträgen muss ein detaillierter Kostenvoranschlag beiliegen, aus dem die Eigenleistung, Einnahmen und Zuschüsse Dritter erkennbar sind. Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Ausschuss.

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