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Stadt Wesseling

02.06.2020: Stadtverwaltung erhebt keine Kita-Beiträge im Juni

Ab 8. Juni wechseln Kitas in den "eingeschränkten Regelbetrieb"

Wieder ein Stück mehr Normalität: ab dem 8. Juni wechseln die Kitas von der "erweiterten Notbetreuung" in den "eingeschränkten Regelbetrieb". Alle Kinder können dann in reduziertem Umfang wieder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen.

Die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich Ende März mit der Landesregierung darauf geeinigt, dass die Kommunen ab April und bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebs auf die Erhebung der Eltern- und Essensbeiträge für Kitas und Kindertagespflege verzichten. Schon im Frühjahr sind die Stadt Wesseling und der Rat der Stadt weitergegangen als vom Land vorgegeben und haben den Eltern auf Kosten des städtischen Haushalts auch die anteiligen Beiträge für März erlassen. Nun möchte das Land den Eltern die Beiträge für Juni und Juli zur Hälfte erlassen.

"Eine ordnungsgemäße Berechnung von hälftigen Beiträgen bei nach wie vor eingeschränktem Kita-Betrieb und unter Berücksichtigung einer Verkürzung der Betreuungszeiten erscheint mir nicht sachgerecht. Daher habe ich mich mit meinem Verwaltungsvorstand darauf geeinigt, den Eltern die Beiträge und das Essensgeld auch für den Monat Juni zu erlassen", erklärt Bürgermeister Erwin Esser.

Auf den Wiedereinstieg sind die Wesselinger Kitas vorbereitet. Überall gelten neben den Vorgaben des Landes für die Kita-Betreuung auch Hygienekonzepte, die die Stadt Wesseling für die städtischen und die freien Träger für ihre Kitas aufgelegt haben. Die Erzieherinnen und Erzieher haben in der Notbetreuung unter Corona wertvolle Erfahrungen gesammelt und auch diese in die Vorbereitungen einfließen lassen. Die städtischen Kitas haben untereinander vereinbart, dass Eltern der Zugang zur Kita weiterhin nicht gestattet ist. So soll verhindert werden, dass sich Familien in den Eingangsbereichen knubbeln. Die Kitas finden kreative Regelungen fürs Bringen und Abholen je nach räumlichen Gegebenheiten; zum Beispiel über das Außengelände.

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