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Stadt Wesseling

02.06.2020: Corona: Land rudert bei Hallenbädern zurück

Stadt Wesseling muss Pläne ändern

Ab dem 30. Mai ist in Hallenbädern das Bahnen-Schwimmen unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder erlaubt. Die Betreiber der Bäder müssen vorher den Unteren Gesundheitsbehörden Hygienekonzepte vorlegen. Die Begrenzung auf das reine Bahnen-Schwimmen taucht in der Coronaschutzverordnung, die ab dem 30. Mai gilt, erstmals auf. Kurse sind zum Beispiel nicht erlaubt. Die Planung der Stadt Wesseling für das Schulschwimmbad Mühlenweg, die auch mit den Vereinen bereits abgestimmt war, muss nun überarbeitet werden. Das wird Zeit in Anspruch nehmen und der geplante Öffnungstermin am 08. Juni wird unter Umständen nicht zu halten sein.

Schon klar ist: Frühschwimmerinnen und -schwimmer müssen, wenn es soweit ist, telefonisch reservieren, da nur 22 Personen pro Schwimmeinheit (2 Stunden) gleichzeitig im Bad sein dürfen. Die Öffnungszeiten und das Hygienekonzept werden auf der Website der Stadt Wesseling bekanntgegeben, sobald das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises zugestimmt hat. Geplant ist aktuell auch die Öffnung während der Sommerferien.

"Wir sind gut vorbereitet und zuversichtlich, dass das Gesundheitsamt keinen Grund hat, weitergehende Anforderungen zu stellen als die, die wir erarbeitet haben, und wir bald öffnen können", erklärt Bürgermeister Erwin Esser. "Schade, dass es seitens der Landesregierung bei den Bädern so viel Hin und Her gab. Die Wiedereröffnungstermine, die zu beteiligenden Behörden und auch das Angebot, das wieder möglich sein soll, haben mehrfach gewechselt. Seit Anfang Mai war davon auszugehen, dass ab Ende Mai auch Aquagymnastik, Reha-Kurse usw. wieder möglich sind. Das hat bei den Bürgerinnen und Bürgern Vorfreude ausgelöst, die wir jetzt enttäuschen müssen."

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