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Stadt Wesseling

05.05.2020: Wesseling erweitert Maskenpflicht auf Grundschulen

Seit der vergangenen Woche gilt in Wesseling in den weiterführenden Schulen überall da, wo ein Abstand von 1,5 Metern untereinander nicht zu garantieren ist – also außerhalb der Klassenräume –, eine Maskenpflicht. Nun, da die Grundschulen am 07. Mai ihre Tore wieder öffnen sollen, zieht Bürgermeister Erwin Esser nach und weitet die Maskenpflicht auch auf die Grundschulen aus. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde per Aushang veröffentlicht und gilt ab dem 05. Mai. Wer belegen kann, dass das Tragen von Masken aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ist natürlich von der Pflicht befreit.

"Leider hat die Landesregierung diese Lücke im Masken-System noch immer nicht geschlossen. Mit der Maske mit dem Bus in die Schule und dann ohne Maske aufs Schulgelände...", kommentiert Esser. "Einrichtung für Einrichtung lässt die Landesregierung wieder öffnen. Erst fast den kompletten Einzelhandel, dann Bibliotheken, Kirchen, Synagogen und Moscheen, diese Woche die Spielplätze und noch immer gilt die Maskenpflicht ausschließlich im ÖPNV, beim Einkaufen und jetzt beim Friseur. Überall sonst lässt es die Landesregierung bei einer Masken-Empfehlung bewenden; so auch in den Hygienehinweisen an die Schulen. Mir schwindet langsam das Verständnis für diese Kurzsichtigkeit. Wenn NRW Lockerungs-Vorreiter sein möchte, meinetwegen, aber dann bitte auch mit konsequenten Ansagen und auch auf die Gefahr hin, sich unbeliebt zu machen."

Wie die weiterführenden Schulen zuvor bereiten auch die Wesselinger Grundschulen sich jetzt auf die Wiedereröffnung vor. Die Schulleitungen und die Verwaltung setzen alle aktuellen Hygienevorschriften gemeinsam um. Auch für die Grundschülerinnen und -schüler stellt die Verwaltung eine Grundausstattung an Masken zur Verfügung, bis die Eltern für eigene Masken sorgen konnten.

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