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Stadt Wesseling

23.03.2020: Wegen Corona: Wohngeld online beantragen

Angesichts geschlossener Rathäuser zur Eindämmung oder zumindest Entschleunigung der Verbreitung des Corona-Virus hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Möglichkeit hingewiesen, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag für Wohngeld entweder digital oder schriftlich zu stellen.

Über den Wohngeldrechner NRW (Wohngeldproberechner) können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wesseling schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Der Fachbereich für Soziale Hilfen und Wohnen hilft gern zwischen 8 und 12 Uhr telefonisch beim Ausfüllen unter 02236 701-214 und -215.

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Online-Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.

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