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Stadt Wesseling

17.02.2020: Während der Karnevalszüge: Halteverbot von 9 bis 19 Uhr

Die Stadt Wesseling weist darauf hin, dass entlang der Karnevalszugwege Durchfahrtssperren und Halteverbot gelten

Die Stadt Wesseling weist darauf hin, dass entlang der Karnevalszugwege Durchfahrtssperren und Halteverbot gelten. Die Halteverbote treten um 9 Uhr, also bereits einige Zeit vor Zugbeginn in Kraft. So soll gewährleistet werden, dass Halterinnen und Halter falschgeparkter KFZ rechtzeitig aufgefordert werden können, umzuparken. Entsprechende Hinweisschilder werden aufgestellt. Verstöße werden mit einem Verwarngeld geahndet.

An allen Zugwegen – am Karnevalssamstag, 22. Februar, zum Kinderzug in Wesseling, am Karnevalssonntag, 23. Februar, zum Großen Zug, und zu den Rosenmontagszügen, 24. Februar, in Berzdorf und Urfeld – gelten die Haltverbote von 9 Uhr morgens bis 19 Uhr abends.

Gesperrte Zugwege zum Umfahren des laufenden Zuges zu nutzen, auch wenn der Zug dort noch nicht war oder schon durchgegangen ist, und direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche einzufahren, ist verboten und gefährdet die feiernden Menschen am Zugweg. Widerrechtlich geparkte KFZ erschweren zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Anschluss an den Zug die Straßen reinigen, die Arbeit.

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