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Stadt Wesseling

20.02.2019: Keine Kurzen für Kurze

Stadt und Polizei kontrollieren an Karneval

Auch in diesem Jahr werden Stadtverwaltung und Polizei an den Karnevalstagen die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes überprüfen und Kontrollen vornehmen. Zur gezielten Vorbeugung und Vermeidung von Alkoholmissbrauch werden alle Gewerbetreibenden aufgefordert, die Bestimmungen bei der Abgabe von Alkohol strikt einzuhalten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind angewiesen, festgestellte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unnachsichtig zur Anzeige zu bringen und mit der notwendigen Härte zu ahnden.

Die Polizei und die Stadt Wesseling appellieren an die aktiven Zugteilnehmerinnen und –teilnehmer, während der Dauer des Zuges auf Alkohol zu verzichten und vor allem darauf zu achten, dass Alkoholausschank an die Zuschauerinnen und Zuschauer am Straßenrand, insbesondere an Jugendliche und Heranwachsende, unterbleibt.

Wir bitten alle Wesselinger Jecken, mit gutem Beispiel voranzugehen und Kindern und Jugendlichen vorzuleben, dass Fastelovend auch ohne Alkohol Spaß macht.

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