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Stadt Wesseling

23.04.2019: Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Europawahl

Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai 2019, geöffnet

Vom 23. bis zum 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die 9. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In Deutschland sind die Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai 2019, geöffnet. Bürgerinnen und –Bürger, die in Deutschland wohnen, aber aus anderen EU-Mitgliedstaaten kommen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede und jeder darf natürlich nur einmal wählen. Für die Teilnahme an der Wahl in Deutschland müssen sich EU-Bürgerinnen und -Bürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde, in diesem Fall Wesseling, eintragen lassen und erhalten dann auch für künftige Europawahlen automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Wesseling müssen EU-Bürgerinnen und -Bürger im Wahlbüro im Neuen Rathaus, Alfons-Müller-Platz, bis spätestens zum 05. Mai 2019 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag kann auch per Post eingesendet werden.

Das Formular ist unter  www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei der Stadt Wesseling erhältlich.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter  www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany zu finden.

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