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Stadt Wesseling

08.08.2019: Neue Beitragssatzungen für Kita und OGS

Ab dem 01. August 2019 gelten für Wesselinger Familien neue Einkommensgrenzen bei den Beitragssätzen für Kita, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule (OGS). Unter einem Jahreseinkommen von 27.500 Euro bleiben die Kinder beitragsfrei. Die Einkommensgrenze lag bisher bei 18.000 Euro. Dies hatte der Jugendhilfeausschuss auf den Weg gebracht.

Nach wie vor gilt: Wenn mehr als ein Kind einer Familie Kita, Tagespflege oder OGS besuchen, wird der Beitrag nur für ein Kind erhoben und zwar jeweils für das mit dem höchsten Beitrag. Ebenfalls zum 01. August wurden die Beitragssätze turnusmäßig um 3% erhöht. Dies geschieht analog zu den Vorgaben des Landes NRW. In den Wesselinger Beitragstabellen macht das max. 13 Euro pro Monat aus.

Mit ihren angepassten Beitragssatzungen stellt die Stadt Wesseling die Familien besser als es der Bund tut. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sind ab dem 01. August Kinder von Eltern, die den Kinderzuschlag aus dem Starke-Familien-Gesetz erhalten, von KiTa-Gebühren befreit. In Wesseling sind alle Familien unter der genannten Einkommensgrenze befreit; unabhängig davon, ob sie Transferleistungen beziehen oder nicht.

„Familienfreundlichkeit und Chancengerechtigkeit stehen weit oben auf unserer Agenda. Welche Bildung Eltern haben, ob und was sie arbeiten, wie viel oder wenig sie verdienen, das darf keine großen Auswirkungen auf die Kinder haben“, betont Bürgermeister Erwin Esser. „Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Dafür tritt die Stadt ein.“

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