Voraussetzung für eine Förderung ist – wie bei den städtischen Richtlinien für Kultur- und Sportvereine auch –, dass alle Möglichkeiten der Selbsthilfe und der Unterstützung durch andere genutzt werden und eine angemessene Eigenleistung des Vereins erbracht wird. Außerdem muss der Verein seinen Sitz in Wesseling haben und mehr als 50% Wesselingerinnen und Wesselinger als Mitglieder haben. Ausdrücklich nicht gefördert werden bundes- oder landesweit tätige Sozialverbände.
Anträge sind schriftlich so rechtzeitig beim Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen zu stellen, dass sie noch vor der Durchführung des Projektes vom Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren beraten werden können. Den Anträgen muss ein detaillierter Kostenvoranschlag beiliegen, aus dem die Eigenleistung, Einnahmen und Zuschüsse Dritter erkennbar sind. Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Ausschuss.
Die Stadt Wesseling fördert auch die Ausrichtung und Durchführung von Veranstaltungen in Wesseling zum Beispiel durch organisatorische Hilfe, Überlassung von Räumlichkeiten und in besonderen Fällen auch mit einem Veranstaltungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro. Auch darüber entscheidet der Ausschuss. Auch Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden gefördert, sofern die Teilnehmerinnen und Teilnehmerihren Wohnsitz in Wesseling haben. Bei eintägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen liegt der Tagessatz pro Person bei 5 Euro, bei mehrtägigen bei 10 Euro.