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Stadt Wesseling

06.08.2018: Neue Regelungen beim Elektromüll

Ab dem 15. August gilt der sogenannte offene Anwendungsbereich des Elektrogerätegesetzes; dann fallen sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte in den Anwendungsbereich des Gesetzes, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Hierdurch bedingt ergeben sich auch Änderungen im Hinblick auf die kommunalen Sammlungen.

So zählen dann elektrisch verstellbare Schreibtische zu den Elektrogeräten und können zum Termin des Abfuhrbezirks zur Elektrogroßgerätesammlung angemeldet werden. Zu beachten ist auch, dass dann z. B. auch Jacken und Schuhe mit LED´s in die Elektrogerätesammlungen gehören und nicht in der Restmülltonne landen dürfen.

Solche kleineren Gegenstände mit elektrischen Funktionen können Wesselinger Bürgerinnen und Bürger den Elektrokleingerätesammlungen am Schadstoffmobil bzw. auf dem Wertstoffhof der Firma Poensgen, Industriestraße 70, Wesseling-Berzdorf, zuführen.

Abfuhrtermine, Standzeiten und Standorte des Schadstoffmobils sowie auch Informationen zu dem Abfuhrbezirk enthält der Abfallkalender der Stadt Wesseling.

Weitere Informationen sind zudem auf den Internetseiten  www.entsorgungsbetriebe-wesseling.de zu finden; Fragen beantwortet gerne die Abfallberaterin, Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling, Info-Telefon: 02236 9442-41.

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