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Stadt Wesseling

27.08.2018: Die Stadt Wesseling sucht eine Schiedsperson

Schiedsamtsbezirk Wesseling I

Der Schiedsamtsbezirk Wesseling I umfasst das Gebiet nördlich der Sechtemer Straße, Keldenicher Straße, Flach-Fengler-Straße, Bahnhofstraße und deren gedachte Verlängerung zum Rheinstrom einschließlich der Häuser auf der Südseite der genannten Straßen.

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Sch AG NW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Weitere Voraussetzungen für die Schiedsperson sind:

  1. Sie darf nicht unter Betreuung stehen.
  2. Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Sie muss in o.g. Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben.
  4. Sie darf nicht durch sonstige nicht unter 1. fallenden gerichtlichen Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
  5. Sie soll nicht gewählt werden, wenn sie das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerbungen nimmt entgegen:

Stadt Wesseling – Der Bürgermeister, Bereich Recht, 50387 Wesseling

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