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Stadt Wesseling

20.09.2018: Warum sind die Flüchtlingshäuser noch nicht fertiggestellt und bezogen?

Die ursprünglich für die Unterbringung von geflüchteten Menschen erbauten Häuser werden zu Wohnungen für Bürger mit Wohnberechtigungsschein (WBS) umgewidmet.

Hierbei handelt es sich um die

Jahnstraße (4 von 8 Einheiten)

Urfelder Straße (alle 6 Einheiten) und

Mertener Straße (alle 12 Einheiten).

Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland ist deutlich geringer gestiegen als bisher angenommen. Die seinerzeit vom Land NRW angekündigte Zahl der nach Wesseling zugewiesenen Flüchtlinge ist in diesem Umfang nicht eingetreten. Der Rat der Stadt Wesseling hat auf diese Entwicklung reagiert und beschlossen, einen Teil der zu bauenden Wohnhäuser dem öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.

Diese Änderung, aus Flüchtlingsunterkünften Wohnraum für Menschen mit Anspruch auf einen WBS zu schaffen, hat keinen Einfluss auf die bewilligte Landesmittelförderung. Die vorliegenden Förderzusagen bleiben bestehen, so dass die Nutzung der Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau förderunschädlich realisiert werden kann. Die Fördermittel bleiben bestehen, sodass kein Einnahmeverlust für die Stadt Wesseling entsteht.

Die Umwidmung der Nutzung – also vom Flüchtlingsheim zum Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein - erfordert allerdings einige bauliche Anpassungen. Die Häuser waren für die Unterbringung von etwa jeweils 10 Flüchtlingen konzipiert. Nunmehr sollen die Wohnungen an Familien mit 6 Personen und WBS vermietet werden. Dafür müssen aber in den Häusern einige Änderungsarbeiten vorgenommen werden.

All diese Änderungs- oder Umbauarbeiten können aber nur mit dem bisherigen Partner für die Erstellung der Häuser durchgeführt werden. Alle baulichen Anpassungen müssen allerdings geplant werden und bedürfen einer erneuten Baugenehmigung. Erst dann kann über den Rhein-Erft-Kreis als Förderstelle der Umwidmungsantrag gestellt werden. Diese Anträge liegen inzwischen der Kreisbehörde vor. Sie werden von dort über die Bezirksregierung Arnsberg dem zuständigen Landesministerium zur Entscheidung zugeleitet.

Inzwischen liegen der Stadt Wesseling für die Wohneinheiten in der Jahnstraße die Bewilligungen der Umwidmung schriftlich vor; die Umwidmungsbewilligungen für die Urfelder Straße und die Mertener Straße stehen noch aus, werden aber in absehbarer Zeit erwartet.

Die Stadt darf allerdings erst nach Vorliegen der Umwidmungsbewilligung mit den Umbaumaßnahmen beginnen. Das führt leider zu deutlichen Verzögerungen in der Realisierung. Hinzu kommt, dass die derzeitige allgemeine Auslastung im Baugewerbe, die auch den Wesselinger Auftragnehmer betrifft, eine kurzfristige Ausführung der Umwidmungspläne zusätzlich erschwert. Nach derzeitiger Einschätzung erscheint die Bezugsfertigkeit in diesem Jahr als fraglich.

Die Stadt Wesseling wird sich hinsichtlich der Verwaltung der Wohneinheiten der GWG Rhein-Erft bedienen, wobei der Bezug der Wohneinheiten durch den zuständigen Fachbereich der Stadt Wesseling erfolgt. Es liegen aus den Reihen der wohnraumsuchenden Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern mehr als ausreichende Bewerbungen vor. Der Fachbereich wird bei der Auswahl der Bewerbungen - neben den sozialen Aspekten - auch auf eine angemessene und für das Wohnungsumfeld passende Verteilung achten. Dies ist auch den Anwohnern damals, als mit der Planung für diese Häuser begonnen wurde, zugesagt worden.

Eine Umwidmung der Wohneinheiten Im Kleinen Mölchen in Berzdorf ist auf Grund des an dieser Stelle für den Wohnungsbau fehlenden Baurechtes nicht möglich. Zudem werden die dortigen Wohneinheiten vollständig zur Unterbringung von geflüchteten Menschen benötigt. Der Bezug dieser Einheiten steht aktuell jetzt an. Hier werden maximal 80 Flüchtlinge untergebracht.

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