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Stadt Wesseling

27.11.2018: Hundekotbeutel nicht in den Gully!

In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, dass Gullys mit Hundekotbeuteln vollgestopft wurden. Das ist illegal und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die so genannten Sinkkästen dienen der Oberflächenentwässerung der Straße. Sind sie verstopft, kann das Regenwasser nicht abfließen. Hundekotbeutel und andere Abfälle sind ausschließlich in den Straßenpapierkörben oder in den privaten Abfall zu entsorgen.

Grundsätzlich müssen alle, die einen Hund ausführen, unterwegs geeignete Hilfsmittel dabei haben, um den Hundekot von Gehwegen und Grünflächen zu entfernen. Die Stadt Wesseling unterstützt Sie bei dieser Aufgabe, indem sie Hundekotbeutel kostenlos zur Verfügung stellt. Die Abgabestellen können Sie der städtischen Website entnehmen. Außerdem stehen an verschiedenen Stellen im gesamten Stadtgebiet Dog-Stations bereit.

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