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Stadt Wesseling

08.08.2017: Unterhaltsvorschussgesetz geändert

Vorschuss für Kinder bis zur Volljährigkeit

Vor wenigen Tagen ist das Unterhaltsvorschussgesetz geändert worden. Der Unterhaltsvorschuss wird nunmehr bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben.

Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.

Unterhaltsvorschussleistungen richten sich nach dem Alter des Kindes: Kinder bis zum 6. Geburtstag 150 Euro; bis zum 12. Geburtstag: 201 Euro; bis zum 18. Geburtstag: 268 Euro.

Anträge sind erhältlich im Historischen Rathaus, Zimmer 908, bei Frau Becker (montags und donnerstags von 7:30 bis 16 Uhr, dienstags von 7:30 bis 18:00 Uhr, mittwochs von 7:30 bis 13:00 Uhr und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr).

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