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Stadt Wesseling

11.05.2017: Volksbegehren Gymnasium: Eintragung

Bürgeramt am Sonntag, 28. Mai, von 11 bis 15 Uhr geöffnet

Am 05.01.2017 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "G9 jetzt!" bekannt gemacht. Nähere Informationen zu den Hintergründen sind auf der Homepage der Initiative:  https://www.g9-jetzt-nrw.de/volksbegehren.html zu finden.

Um das Volksbegehren unterstützen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt nach dem Landeswahlgesetz sein. Stimmberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und am Tag der Eintragung das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seine Wohnung - bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung - in Nordrhein-Westfalen hat.

Für die Unterstützung des Volksbegehrens gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Eintragung in die bei der Stadt Wesseling geführte Liste.

Zeitraum für die Auslegung der Liste ist bis 7. Juni 2017. In dieser Zeit liegen die Eintragungslisten zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Wesseling an der Information aus. Zur Überprüfung der Eintragungsberechtigung ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Darüber hinaus liegen die Listen auch noch am Sonntag, 28. Mai, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus, Nebeneingang am Bürgeramt, aus.

2. Beantragung eines Eintragungsscheins

Zur Unterstützung des Volksbegehrens ist es möglich, einen Eintragungsschein zu beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, bei der jemand im Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen ist. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Im Internet ist unter www.wesseling.de/Volksbegehren auch online eine Antragstellung möglich.

Der Eintragungsschein wird an die Wohnanschrift übersandt. Er ist an die Gemeinde zurückzusenden, die den Eintragungsschein ausgestellt hat.

3. Freie Unterschriftensammlung

Die Initiative hat bis spätestens 4. Januar 2018 die Möglichkeit, parallel freie Unterschriftensammlungen durchzuführen. Weitre Infos dazu gibt es bei der Initiative im Internet.

Zu beachten ist aber: Jede Unterschrift darf nur einmal gegeben werden.

Für Fragen ist das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02236/701-372 oder per E-Mail unter  wahlenwesselingde zu erreichen.

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