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Stadt Wesseling

13.04.2017: NRW-Wahl: Unterlagen Briefwahl jetzt anfordern

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 23. April eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder im Rathaus nachfragen.

Wer am Wahltag (14. Mai) nicht persönlich in seinem Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, kann per Briefwahl wählen. Ab sofort können die Unterlagen für die Briefwahl bei der Stadt Wesseling beantragt werden. Der Antrag kann grundsätzlich schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder mündlich gestellt werden; eine Antragstellung am Telefon ist jedoch nicht zulässig. Auf den Internetseiten der Stadt Wesseling ( www.wesseling.de) gibt es auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.

Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 20. April, da erst dann die amtlichen Stimmzettel vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt kann auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten im neuen Rathaus, Wahlbüro, Alfons-Müller-Platz, 50389 Wesseling, gewählt werden. Hierzu ist die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis mitzubringen. Ein Antrag auf Briefwahl ist nur bis zum 12. Mai, 18:00 Uhr, möglich.

Eine ausführliche Anleitung zur Briefwahl liegt den Unterlagen bei, so dass von zu Hause aus an der Wahl teilgenehmen werden kann. Es ist notwendig, dass die Umschläge bis spätestens Freitag, 12. Mai (vor der letzten Leerung des Briefkastens) eingeworfen werden.

Es ist sicherzustellen, dass die roten Wahlumschläge mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Wesseling eingehen. Sollte der Termin per Post verpasst werden, können die Wahlumschläge am Wahltag, 14. Mai, bis 18:00 Uhr im Briefkasten des Neuen Rathauses, Alfons-Müller-Platz, eingeworfen werden. Weitere Infos: 02236 / 701–373.

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