Viele ältere Menschen haben den Wunsch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben, auch wenn sie immer mehr Unterstützung im Alltag benötigen.
Neben der Hilfe durch Angehörige können auch ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte eine passende Lösung sein. Dabei stellen sich aber viele Fragen. Was darf eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft eigentlich tun? Welche Beschäftigungsform ist rechtlich unbedenklich? Was kostet mich eine solche Unterstützung?
Der Wesselinger Seniorenbeirat beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung mit der Problematik. Eine trägerunabhängige Referentin der Verbraucherzentrale NRW wird hier zur legalen Beschäftigung von ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften in Privathaushalten berichten. Der Vortrag bietet einen Überblick über das Thema und informiert zu möglichen Alternativen.
Am Donnerstag, 16. Februar, werden um 15 Uhr alle interessierten Bürger herzlich zu dieser öffentlichen Sitzung im Rathaus, Ratssaal, eingeladen.
Weitere Informationen und Kontakt: Birgit Rudolf, Fachstelle für Senioren, Tel. 02236 701-425.