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Stadt Wesseling

23.01.2017: Volksbegehren: Abitur wieder nach Klasse 13

Am 5. Januar 2017 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "G9 jetzt!" bekannt gemacht. Nähere Informationen zu den Hintergründen findet man auf der Homepage der Initiative:  https://www.g9-jetzt-nrw.de/volksbegehren.html.

Mit dem Volksbegehren will die Initiative erreichen, dass Eltern und Kindern die Wahlfreiheit gegeben wird, an einem Gymnasium in ihrer Nähe das Abitur nach Klasse 13 ohne Pflicht zum Nach­mittagsunterricht zu erreichen. Seit dem Jahr 2005 wurde in Nordrhein-Westfalen die Schulzeit an Gymnasien auf 8 Jahre gekürzt. Dies ist das so genannte G8 oder Turbo-Abi nach Klasse 12.

Um das Volksbegehren unterstützen zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt nach dem Landeswahlgesetz sein. Stimmberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und am Tag der Eintragung das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seine Wohnung - bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung - in Nordrhein-Westfalen hat.

Für die Unterstützung des Volksbegehrens gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Eintragung in die bei der Stadt Wesseling geführte Liste

Zeitraum für die Auslegung der Liste ist der 2. Februar bis 7. Juni 2017. In dieser Zeit liegen die Eintragungslisten zu folgenden Zeiten im Rathaus der Stadt Wesseling aus:

Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr;
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr.

Bitte melden Sie sich an der Information im Rathaus. Hier werden Sie direkt zu dem Sachbearbeiter weitergeleitet, bei dem Sie die Eintragung vornehmen können. Zur Überprüfung der Eintragungsberechtigung ist ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Darüber hinaus liegen die Listen auch an folgenden Sonntagen in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus, Nebeneingang am Bürgeramt, aus: 19. Februar, 26. März, 30. April und 28. Mai.

2. Beantragung eines Eintragungsscheins

Zur Unterstützung des Volksbegehrens ist es möglich, einen Eintragungsschein zu beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, bei der Sie im Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) eingetragen sind. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Im Internet ist unter www.wesseling.de/stadtinfos/volksbegehren-2017 auch online eine Antragstellung möglich.

Der Eintragungsschein wird an die Wohnanschrift übersandt. Er ist an die Gemeinde zurückzusenden, die den Eintragungsschein ausgestellt hat.

3. Freie Unterschriftensammlung

Die Initiative hat bis spätestens 4. Januar 2018 die Möglichkeit, parallel freie Unterschriftensammlungen durchzuführen. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an die Initiative.

Bitte beachten Sie, dass egal, welchen Weg Sie wählen, die Unterschrift nur einmal gegeben werden darf.

Für Fragen ist das Wahlbüro unter der Telefonnummer 02236/701-373 oder per E-Mail unter  wahlenwesselingde zu erreichen.

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