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Stadt Wesseling

14.03.2016: Interessengemeinschaft kündigt Bürgerbegehren an

Gegen den Bau von Reihenhäusern für Flüchtlinge – Stattdessen sollen Wohncontainer aufgestellt werden

Die Interessengemeinschaft Waldsiedlung hat ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Rates vom 19.1.2016 – "Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge" eingereicht.

Einstimmig hatte der Rat in dieser Sitzung festgelegt, zur leichteren Integration in allen vier Ortsteilen Wohn- und Lebensraum für Flüchtlinge zu schaffen:

in Wesseling-Mitte auf dem Aschenplatz Jahnstraße,
in Keldenich auf dem Bolzplatz Mertener Straße,
in Berzdorf "Im kleinen Mölchen"
und in Urfeld an der Urfelder Straße.

Der einstimmige Beschluss des Rates sieht vor, auf dem Grundstück "Im kleinen Mölchen" und auf dem Aschenplatz an der Jahnstraße je acht Reihenhäuser, auf dem Bolzplatz an der Mertener Straße und auf einem Grundstück an der Urfelder Straße je sechs Reihenhäuser in Einfachbauweise zu errichten. Pro Haus können etwa zehn Flüchtlinge untergebracht werden.

Die Bürgerinitiative ist der Ansicht, dass eine Lösung mit mobilen Wohneinheiten (Containern) die Stadt rund 50 Prozent weniger kosten würde. Nach der Planung der Verwaltung werden sich die Gesamtkosten für die vorgesehenen Reihenhäuser auf 6,5 Millionen Euro belaufen; vom Land erhält die Stadt dafür einen Tilgungszuschuss in Höhe von rund 2,27 Millionen Euro. Der Vorteil dieser Lösung – neben dem hohen Tilgungszuschuss des Landes: Wenn die Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr benötigt werden, können sie umgebaut, vermietet oder auch veräußert werden.

Die Bürgerinitiative hat beantragt, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wesseling folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt wird:

"Sollen auf den Grundstücken Urfelder Straße (gegenüber Kindergarten Waldsiedlung), Jahnstraße (auf dem Asche-Kirmesplatz gegenüber Stadion), Mertener Straße (auf dem Bolzplatz), Im Kleinen Mölchen (neben der Sport-Oase) mobile Wohneinheiten für Flüchtlinge aufgestellt werden statt feste Wohnbauten zu errichten?"

Zudem hat die Bürgerinitiative beantragt, dass die Verwaltung – gemäß § 26 Gemeindeordnung NRW – eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten erstellt; diese Kostenschätzung muss bei der Sammlung der Unterschriften angegeben werden.

Die Verwaltung wird kurzfristig diese Kostenschätzung erstellen und der Bürgerinitiative mitteilen.

Ein Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis 50.000 Einwohner von 7 Prozent der Bürger unterzeichnet werden.

Der Rat wird sich bei Vorliegen der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens in seiner Sitzung am 10. Mai 2016 mit diesem Begehren befassen. Auch die Vertreter des Bürgerbegehrens werden in dieser Sitzung Gelegenheit erhalten, ihren Antrag zu erläutern.

Sofern der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, ist innerhalb von drei Monaten im Anschluss an die Ratssitzung ein Bürgerentscheid durchzuführen.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn 20 Prozent der Stimmberechtigten die Frage der Bürgerinitiative mit "Ja" beantwortet haben.

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