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Stadt Wesseling

09.02.2016: Neue Regelungen bei alten Lampen und Leuchten

Im vergangenen Jahr ist die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Kraft getreten. Hierdurch bedingt ergeben sich Änderungen im Hinblick auf die kommunalen Sammlungen.

Leuchten aus Haushalten (umgangssprachlich als "Lampen", z. B. "Stehlampe" bezeichnet) fallen ab sofort unter das ElektroG und dürfen dann nicht mehr – wie bisher – über den Restabfall bzw. Sperrgut entsorgt werden. Größere Leuchten können dann zum Termin des Abfuhrbezirks zur Elektrogroßgerätesammlung angemeldet werden.

Kleinere Leuchten (theoretisch "tonnengängige" Geräte) können Wesselinger Bürgerinnen und Bürger den Elektrokleingerätesammlungen am Schadstoffmobil bzw. am Wertstoffhof der Firma Poensgen, Industriestraße 70, Wesseling-Berzdorf, abgeben.

Lampen (das, was leuchtet, z. B. Energiesparlampen, LED-Lampen) werden weiterhin beim Schadstoffmobil angenommen. Glühbirnen dürfen hingegen über den Restabfall (Graue Tonne) entsorgt werden.

Abfuhrtermine, Standzeiten und Standorte des Schadstoffmobils sowie auch Informationen zu dem Abfuhrbezirk enthält der Abfallkalender der Stadt Wesseling. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage  www.entsorgungsbetriebe-wesseling.de.

Fragen beantwortet auch gerne die Abfallberaterin, Entsorgungsbetriebe der Stadt Wesseling, Info-Telefon: 02236 / 9442-41.

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