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Stadt Wesseling

19.01.2016: Neue Vergünstigungen beim Familienpass

Für minderjährige Kinder von Familien und Alleinerziehenden kann ein Familienpass ausgestellt werden, wenn die Familie in Wesseling wohnt und mindestens drei Kinder im Haushalt minderjährig sind.

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren hat beschlossen, dass Inhaber/innen des Familienpasses Anspruch auf die Gewährung folgender Leistungen und Vergünstigungen haben:

  • Ermäßigung der Teilnehmergebühren für Musikunterricht in Wesseling um 2,50 Euro pro Monat;
  • Ermäßigung des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in Wesselinger Schulen (außerhalb der OGS) um 5,50 Euro pro Monat (Hinweis: Befreiungen bzw. Ermäßigungen von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern an Offenen Ganztagsschulen erfolgen einkommensabhängig nur über den Fachbereich Kommunale Abgaben.);
  • Teilnahme an Übernachtungsveranstaltungen der Abteilung Jugendförderung (z.B. Girls-Night, Boys-Night, Halloween-Nacht für 1,00 Euro anstatt 5,00 Euro);
  • Ermäßigung der Teilnahme am Ferienspaß um 50 % (35,00 anstatt 70,00 Euro bzw. 40,00 anstatt 80,00 Euro);
  • Ermäßigung der Teilnahme an der Jugendfreizeit um 40 %; bei gleichzeitiger Teilnahme eines Geschwisterkindes um 50 Prozent.

Die Anspruchsberechtigten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erhalten den Familienpass unter Vorlage eines amtlichen Ausweises im Bereich Soziale Hilfen und Wohnungswesen, Beate Braun, Altes Rathaus, 2. OG, Zimmer 955, Bahnhofstraße 20.

Der Familienpass ist bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

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