Nachdem ein Tarifabschluss für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes erzielt wurde, hat der Rat der Stadt Wesseling jetzt über die Erstattung der Elternbeiträge und des Essensgeldes entschieden:
"Die für die streikbedingten Schließtage der Einrichtungen gezahlten Elternbeiträge und ggf. das Essensgeld werden erstattet. Keine Erstattung erfolgt für die Streiktage, an denen Betreuungsangebote der Stadt in Notgruppen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen anderer Träger in Anspruch genommen wurden".
Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift bzw. durch Verrechnung mit dem Elternbeitrag und dem Essensgeld für den Monat Januar 2016. Sollten Zahlungsrückstände bestehen, wird die Gutschrift aufgerechnet. Der Erstattungsbetrag richtet sich individuell nach dem im Monat Mai 2015 zu zahlenden Elternbeitrag. Das Essensgeld betrug im Monat Mai vergangenen Jahres 40 Euro. Falls Leistungen aus dem Programm "Bildung und Teilhabe" bezogen wurden, erfolgt die Erstattung anteilmäßig.
Zur Verringerung des mit der Erstattung verbundenen Verwaltungsaufwands wird auf die Erteilung von Bescheiden verzichtet.
Für Rückfragen stehen die für die Elternbeiträge zuständigen Mitarbeiterinnen (Heike Schlieter, Tel. 701-446 oder Sonja Hummelsheim, Tel. 701-483) gerne zur Verfügung.
04.01.2016: Erstattung von Beiträgen und Essensgeld
Nach Streik in Kindergärten