Inhalt anspringen

Stadt Wesseling

05.10.2015: Appell an Hundebesitzer: Vierbeiner an die Leine

Immer wieder weisen verärgerte Bürger auf Belästigungen oder sogar Beißvorfälle, verursacht durch nicht angeleinte Hunde, hin. Dabei sind Hunde grundsätzlich so zu halten und zu führen, dass durch sie niemand gefährdet, geschädigt oder behindert, belästigt oder erschreckt wird. Auf folgenden Flächen im Stadtgebiet von Wesseling sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen: Freizeitanlage Entenfang, Grünanlage Birkenwäldchen, Grünanlage "Landschaftspark Eichholz", Rheinpark sowie auf den öffentlichen Flächen zwischen Leinpfad und Rhein im Bereich von Evonik Degussa bis zur Höhe der Verladebrücke der Shell. Auf Friedhöfen, Kinderspielplätzen, Spiel – und Sportanlagen sowie Schulhöfen dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.

Das Landeshundegesetz NRW schreibt zudem vor, dass zur Vermeidung von Gefahren Hunde in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen sowie auch bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen an der Leine zu führen sind.

Innerhalb des Stadtgebietes von Wesseling gibt es ansonsten zwei Freilaufflächen, wo Hunde unangeleint laufen dürfen. Zum einen am Entenfang, in Höhe des großen Parkplatzes am Skaterpark und zum anderen innerhalb der Grünanlage des Landschaftsparks Eichholz.

Damit das Miteinander von Mensch und Hund besser funktioniert, wird die Stadt in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen (externe Anbieter)

Auf dieser Seite verwenden wir aktuell ausschließlich technisch notwendige Cookies. Zur statistischen Auswertung wird das Webanalysetool Matomo eingesetzt. Dieser anonymen Auswertung können Sie auf der Seite „Datenschutz“ unter dem Stichwort „Matomo Webanalyse“ widersprechen.

Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)