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Stadt Wesseling

22.09.2015: Anmeldung der Schulneulinge

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2016.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30. September das 6. Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Eine Anmeldung ist in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich. Der/die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der Stadt Wesseling nicht übernommen. Bei einer Anmeldung an einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule oder katholischen Grundschule besteht bei Nichtberücksichtigung später kein Anspruch auf eine Aufnahme in dieser Schule.

Die Anmeldung kann in der Albert-Schweitzer-Schule, Johannes-Gutenberg-Schule, Brigidaschule, Goetheschule und Schillerschule an folgenden Terminen erfolgen:

Dienstag, 29. September, 15:00 – 18:00 Uhr;
Mittwoch, 30. September, 15:00 – 18:00 Uhr oder
Donnerstag, 1. Oktober, 10:00 – 12:00 Uhr.

Für die Rheinschule gelten folgende Termine:

Dienstag, 29. September, 13:00 – 18:00 Uhr oder Mittwoch, 30. September, 10:00 – 13:00 Uhr.

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Bescheid der Stadt Wesseling vorzulegen. Das einzuschulende Kind soll zur Anmeldung mitgebracht werden.

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