Das Ergebnis ist leider schon wieder mehr als unbefriedigend: Zum dritten Male in diesem Jahr führte die Stadt Wesseling wieder Testkäufe durch Minderjährige in 24 Unternehmen (Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Tankstellen und Kioske) durch. Traurige Bilanz: In 12 Fällen erhielten die Jugendlichen Alkohol bzw. Tabakwaren.
In einem Falle wurden bereits zum dritten Male die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes missachtet. Die Stadt wird in allen Fällen ein Bußgeldverfahren einleiten. Die eingekaufte Ware wurde den Betrieben zurückgegeben.
Die Stadt Wesseling wird auch weiterhin Testkäufe in Geschäften und Gaststätten sowie an Kiosken durchführen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen. Anfang des Jahres wurden alle Gewerbetreibenden, die Alkohol und Tabakwaren anbieten, angeschrieben, auf diese Bestimmungen hingewiesen und Testkäufe angekündigt.