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Stadt Wesseling

18.05.2015: Stadt soll Eltern die Kita-Gebühren zurückzahlen

der Streik in den Kindergärten geht in die zweite Woche. Ich weiß, dass dies viele berufstätige Mütter und Väter vor große Betreuungsprobleme stellt. Die Stadt ist intensiv bemüht, in Notfällen die Unterbringung von Kindern sicherzustellen. Trotz des Streiks können so in dieser Woche 92 Mädchen und Jungen in Notgruppen betreut werden.

Ich hoffe, dass die Tarifpartner bald zu einer Einigung kommen.

In den vergangenen Tagen bin ich von Eltern sehr häufig auf eine Rückerstattung des Essensgeldes und der Kindergartenbeiträge angesprochen worden, zudem gehen auch vermehrt entsprechende Anträge bei der Stadt ein.

Rechtlich ist dies unterschiedlich zu beantworten. Das Essensgeld stellt eine Gegenleistung für die Mittagsverpflegung dar. Ich habe daher die Entscheidung getroffen, dass das Essensgeld für die streikbedingten Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen nach Beendigung der Tarifauseinandersetzung erstattet wird.

Ein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Elternbeiträgen besteht allerdings nicht, weil die Elternbeiträge keine Gegenleistung für die Kinderbetreuung in der Tageseinrichtung darstellen, sondern lediglich einen Zuschuss zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtung. Der von der Stadt erhobene Beitrag deckt circa 13 Prozent der Jahresbetriebskosten. Auch streikbedingt werden die Personalkosten der Einrichtungen nicht derart sinken, dass ein unzulässiger Deckungsgrad erreicht wird. Die Fortzahlung der Elternbeiträge an den Streiktagen stellt deshalb auch keine unzulässige Beitragserhebung dar.

Eine von der Stadt gewährte freiwillige Erstattung der Elternbeiträge wegen eines Streiks halte ich jedoch grundsätzlich nicht für ausgeschlossen. Eine Entscheidung darüber kann allerdings nur der Stadtrat treffen. Ich werde daher nach Beendigung der Tarifauseinandersetzungen dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.

Sobald über eine Erstattung entschieden wurde, wird dies in den Kindergärten und in der Presse bekannt gegeben. Selbstverständlich kommt eine eventuelle Erstattung dann automatisch allen betroffenen Eltern zu Gute.

Ich bitte um Verständnis, dass die Erstattung des anteiligen Essensgeldes und ggfls. von anteiligen Elternbeiträgen wegen des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Verwaltung wird sich allerdings um eine zeitnahe Umsetzung bemühen. Zudem würde es die Arbeiten erleichtern, wenn zum jetzigen Zeitpunkt die Eltern keine Kürzungen beim Essensgeld und beim Elternbeitrag vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Esser
Bürgermeister

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