Folgende Sportstätten der Stadt Wesseling bleiben in den Osterferien von Samstag, 28. März, bis einschließlich Sonntag, 12. April, geschlossen:
Fünffachhalle Berzdorfer Straße;
Doppelturnhalle Gartenstraße;
Mehrzweckhalle Urfeld;
Sporthalle Mainstraße;
Sporthallen Friedhofsweg;
Sporthalle Emsstraße;
sämtliche Schulaulen.
Für die Sporthalle "Am Kronenbusch" gilt ein Sonderbelegungsplan.
Soweit von den Sportfachverbänden in dem o. a. Zeitraum Pflichtspiele angesetzt sind, können diese nach Rücksprache mit dem Bereich Sport durchgeführt werden. Ausnahme ist der Karfreitag, 3. April; an diesem Tag ist gemäß Feiertagsgesetz kein Spielbetrieb möglich.